Bedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Visit Vals AG
- Allgemein
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche kostenpflichtige und kostenfreie Dienstleistungen und Produkte der Visit Vals AG, Bergbahn. Zusätzlich können bei Benutzung bestimmter Dienstleistungen besondere Bestimmungen zur Anwendung kommen. - Fahrkarten und Skipässe
2.1. Gültigkeit
Sämtliche Fahrkarten und Skipässe sind persönlich und nicht übertragbar. Sie sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Kinder unter 16 Jahren fahren auf allen Anlagen der Visit Vals AG, Bergbahn gratis. Die personalisierten Saisonkarten und Saison-Freikarten für Kinder sind im Tourismusbüro Visit Vals erhältlich. Kinder ab 12 Jahre haben sich auszuweisen.
2.2. Verlust oder Diebstahl
Verlorene Tageskarten werden nicht rückerstattet oder ersetzt. Bei Verlust oder Diebstahl aller übrigen Abonnemente wird gegen Vorweisen der Kaufquittung mit Sperrnummer einmal Ersatz geleistet.
2.3. Missbrauch/Fälschung
Missbräuchlich verwendete oder gefälschte Fahrkarten und Skipässe werden eingezogen. Der Verwender hat eine Umtriebsentschädigung von CHF 100.- zu bezahlen. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
2.4. Rückerstattung
Wird der Betrieb aufgrund schlechten Wetters oder höherer Gewalt (z.B. Lawinengefahr) ganz oder teilweise eingestellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Reduktion oder Rückerstattung seines bereits Geleisteten. Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
• Betriebseinstellungen und Pistensperrungen aus Sicherheitsgründen und infolge höherer Gewalt wie schlechten Schnee- und Witterungsverhältnissen (z.B. Wind), Lawinengefahr oder behördliche Anordnungen;
• Betriebseinschränkungen und teilweise Einstellung von Transportanlage aufgrund saisonbedingtem, reduzierten Bahnbetrieb;
• Überlastung der Transportanlagen;
• Betriebsstörungen, z.B. infolge technischer Defekte oder Stromunterbrüchen
2.5. Preis- und Leistungsänderungen
Die Visit Vals AG, Bergbahn behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise kurzfristig zu ändern sowie bei schwacher Frequenz oder schlechter Witterung einzelne Anlagen zu schliessen. Daraus entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung bzw. Reduktion. - Ausschluss vom Transport
3.1. Allgemein
Personen können vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie:
• betrunken sind oder unter Einfluss von Betäubungsmitteln stehen;
• sich ungebührlich benehmen;
• die Benützungs- und Verhaltensvorschriften oder die darauf gestützten Anordnungen des Personals nicht befolgen - Datenschutz
Für alle Saisonabos wird an der Kasse mit Digitalkamera ein Foto erstellt. Am Zutrittsleser werden alle Durchgänge automatisch mit Foto erfasst und können durch die Mitarbeiter der Visit Vals AG, Bergbahn zu Kontrollzwecken abgeglichen werden. Die Visit Vals AG, Bergbahn sind berechtigt Personendaten für Werbezwecke, ausschliesslich in eigener Sache, zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. - Rettungsdienst
Verunfallt der Kunde auf dem Gebiet der Visit Vals AG, Bergbahn und muss deshalb der Rettungsdienst aufgeboten werden, wird dem Kunden der Aufwand des Pisten- und Rettungsdienstes zuzüglich Materialkosten gemäss den Ansätzen der Visit Vals AG, Bergbahn in Rechnung gestellt. Kosten Dritter (z.B. Rega, Arzt) werden direkt durch den Kunden bezahlt. Allfällige Rückerstattungsansprüche muss der Kunde gegenüber seiner Versicherung geltend machen. - Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Der Vertrag zwischen Kunde und der Visit Vals AG, Bergbahn untersteht dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Vals, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden per 15.12.2019 in Kraft gesetzt.